Trichinprobe
Schulung & Beauftragung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt auf der Grundlage der § 2b und § 4 der „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)“. Sie ist vom Jagdausübungsberechtigten bei der für den Erlegeort oder seinen Wohnort zuständigen Behörde anzumelden!
Hier der Link zum Originaldokument als PDF von der Veterinärberhörde
Trichinenuntersuchung bei Waschbären
Der Waschbär ist als Kleinbär für Trichinen empfänglich. Sofern Waschbär als Lebensmittel für den Eigenverbrauch bzw. zur Abgabe verwendet werden soll, besteht somit die Pflicht der Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, SG Fleischhygiene informiert mit Stand vom 12.11.2024:
Die Trichinenprobenentnahme beim Waschbären durch die Jagdausübungsberechtigten ist derzeit unzulässig.
Das betrifft auch die Jäger, die bereits in diesem Jahr durch unser Amt geschult worden sind.
(Schulung „Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild, Dachs und Waschbär)
Die Trichinenprobe darf derzeit nur von einem amtlichen Tierarzt gegen Gebühr entnommen werden.
Hier der Link zum Originaldokument von der Veterinärberhörde